Sollen Kinderehen in Deutschland kategorisch für nichtig erklärt werden?
Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen nachgebessert werden muss. Nach Auffassung des Gerichts müssen die Paare nach Erreichen der Volljährigkeit an der Eheschließung festhalten können.
Gegner dieser Neuregelung sehen die Kinderehe als Kindesmissbrauch und bestehen darauf, dass solchen Ehen sofort für nichtig erklärt werden müssen.
Befürworter sehen primär, dass ohne den Ehestatus jeder Anspruch auf Unterhalt für das Kind wegfällt und halten eine "Aussetzung" der Ehe bis zur Volljährigkeit für empfehlenswert.