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Das Wichtigste in Kürze
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JETZT Starten!1. Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU): Anordnungsvoraussetzungen
Die MPU dient der Überprüfung der Fahreignung bei Personen, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, insbesondere bei Alkohol- oder Drogenmissbrauch, wiederholten Verkehrsverstößen oder körperlichen und geistigen Eignungszweifeln. Etwa 40 % der Teilnehmer bestehen die Prüfung nicht beim ersten Versuch.
Anordnung bei Alkoholmissbrauch
Nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) setzt die Anordnung einer MPU aufgrund von Alkoholeinfluss voraus, dass der Betroffene in mindestens zwei vom äußeren Geschehensablauf her eigenständigen Lebenssachverhalten Zuwiderhandlungen begangen hat (BVerwG, 3 C 32.07, Urteil vom 21.05.2008).
Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung
Durch den neuen § 13a FeV ist eine MPU wegen Cannabiskonsum nur noch unter bestimmten Voraussetzungen notwendig, beispielsweise bei konkreten Zweifeln an der Trennfähigkeit zwischen Konsum und Führen eines Fahrzeugs. Frühere Entzüge werden nicht automatisch rückwirkend aufgehoben; ein neuer Antrag auf Wiedererteilung ist erforderlich.
Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge
Eine Alkoholfahrt mit einem Fahrrad oder E-Scooter kann ebenfalls zur Anordnung einer MPU führen, insbesondere bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,6 Promille oder wenn Zweifel an der Kraftfahreignung bestehen (§ 3 Abs. 1 S. 1 FeV; VG Augsburg, Au 7 K 18.1240). E-Scooter gelten hierbei als Fahrzeuge im Sinne der Gesetze, weshalb die Regelvermutung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen greifen kann (§ 69 Abs. 1 S. 1 StGB; OLG Frankfurt am Main).
Vorbereitungskurse
Der Markt für MPU-Vorbereitungskurse ist weitgehend unreguliert, was Raum für unseriöse Anbieter bietet. Betroffene sollten die Qualifikation der Anbieter sorgfältig prüfen.
2. Probezeit und freiwilliger Verzicht: Rechtsfolgen und Konfliktlösung
Die Fahrerlaubnis auf Probe dauert zwei Jahre und beinhaltet bei Verstößen die Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar, eine Verlängerung der Probezeit oder die Anordnung einer MPU.
Reichweite des § 2a Abs. 5 Satz 5 StVG
Ein lange umstrittener Konflikt betraf die Frage, ob § 2a Abs. 5 Satz 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) nur bei einer behördlichen Entziehung oder auch bei einem freiwilligen Verzicht auf die Fahrerlaubnis gilt. Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 10. Oktober 2024 (3 C 3.23) klargestellt, dass die Regelung auch bei freiwilligem Verzicht anwendbar ist, um Umgehungen der Probezeit zu verhindern. Ein Verzicht während der Probezeit und eine spätere Neuerteilung führen daher nicht dazu, dass die Regeln der neuen Probezeit umgangen werden können; eine MPU kann auch dann angeordnet werden, wenn erneute Verstöße auftreten.
3. Das Punktesystem: Tilgungsfristen und Sanktionsstufen
Verkehrsverstöße werden im Fahreignungsregister (FAER) gespeichert und führen zu Punkten nach § 29 StVG.
Tilgungsfristen
- 2 Jahre und 6 Monate für verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten
- 5 Jahre für besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis
- 10 Jahre für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder isolierter Sperrfrist
Sanktionsstufen
- Bei 4 oder 5 Punkten: Ermahnung mit Hinweis auf ein freiwilliges Fahreignungsseminar
- Bei 6 oder 7 Punkten: Verwarnung
- Ab 8 Punkten: Entziehung der Fahrerlaubnis
Durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar kann bei einem Punktestand bis zu fünf Punkten ein Punkt abgebaut werden.
Rechtsschutz bei Entziehung
Erreicht ein Fahrer die 18-Punkte-Grenze, gilt nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG jeder einzelne Verkehrsverstoß als selbständiger Rechtsschutzfall (BGH, IV ZR 153/05, Urteil vom 5. Juli 2006).
4. Verwertbarkeit früherer Verstöße und Heilungsmöglichkeiten
Verwertungsverbot für Alteintragungen
Die Verwertbarkeit alter Eintragungen im Verkehrszentralregister für eine Fahrerlaubnisentziehung ist nicht unbegrenzt. Nach § 65 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 StVG i.V.m. § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG greift ein Verwertungsverbot erst nach Ablauf der einjährigen Überliegefrist nach Tilgung (Bundesverwaltungsgericht).
Heilung durch nachträgliche Ausstellung
Die Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse B kann durch die nachträgliche Ausstellung eines EU-Führerscheins der Klasse C geheilt werden, da die ordnungsgemäße Ausstellung eines Führerscheins der Klasse C die Fahreignung für die Klasse B zwingend einschließt (BVerwG, 3 C 31.16, Urteil vom 06. September 2018).
5. Formales: Umtausch, Schlüsselzahlen und Versicherungsregress
Führerscheinumtausch
Die Führerscheine werden schrittweise bis 2033 auf das EU-Kartenformat umgetauscht. Die Fristen richten sich nach dem Geburtsjahr und dem Ausstellungsdatum des alten Führerscheins. Der Umtausch ist ein verwaltungstechnischer Vorgang und beeinträchtigt die Fahrerlaubnis nicht, es sei denn, es bestehen Bedenken hinsichtlich der körperlichen oder geistigen Eignung.
Schlüsselzahlen
Schlüsselzahlen im Führerschein dokumentieren Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen. Zweistellige Schlüsselzahlen gelten in der EU, dreistellige nur in Deutschland. Ein Automatik-Führerschein kann durch zehn Fahrstunden mit einem Schaltfahrzeug und eine abschließende Testfahrt auf die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe erweitert werden, was zur Eintragung der Schlüsselzahl 197 führt.
Versicherungsregress bei unerlaubtem Führen
Bei einem Unfall ohne gültigen Führerschein reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden des Gegners, kann aber im Innenverhältnis Regressansprüche gegen den Unfallverursacher geltend machen. Diese sind gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4 und § 5 Abs. 3 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV) begrenzt auf 5.000 Euro.
6. Besondere Entziehungstatbestände
Parkverstöße
Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann auch aufgrund zahlreicher Parkverstöße erfolgen, wenn offensichtlich die Bereitschaft fehlt, bloße Ordnungsvorschriften zu beachten (VG Berlin, Az.: 4 L 18.21).
Führerscheintourismus
Ein Schuldspruch wegen Betrugs im Zusammenhang mit der Vermittlung englischer Fahrerlaubnisse ist weitgehend rechtskräftig, wenn der Angeklagte gegenüber Kunden aus Deutschland verschwieg, dass ein Wohnsitz in England für den Erwerb der Fahrerlaubnis erforderlich ist (BGH, 4 StR 439/20, Beschluss vom 20. Juli 2021).
EU-weite Sanktionen
Es bestehen Bemühungen, Sanktionen für Verkehrsverstöße EU-weit grenzübergreifend wirksam zu machen, was den Führerscheinentzug einschließen soll.
Fazit
Die Rechtsprechung zur Fahrerlaubnis hat sich in den letzten Jahren präzisiert, insbesondere zur Anwendbarkeit von Sanktionen während der Probezeit und zur Verwertbarkeit alter Verstöße. Wer einer MPU unterzogen wird, sollte sich bewusst sein, dass die Anordnungshürden nach höchstrichterlicher Rechtsprechung streng sind und ein freiwilliger Verzicht auf den Führerschein keine Umgehungsstrategie darstellt. Bei der Wiedererteilung ist zudem zu beachten, dass ein Verwertungsverbot für bereits getilgte Eintragungen erst nach Ablauf einer einjährigen Überliegefrist greift. Die Teilnahme an freiwilligen Seminaren zur Punktereduzierung sowie die Beachtung formaler Vorgaben beim Führerscheinumtausch können administrative Hürden reduzieren.