(1) Die Freiheitskanzlei ist eine zivilgesellschaftliche Infrastruktur zur Förderung, Sicherung und praktischen Nutzbarmachung bürgerlicher Rechte gegenüber staatlichem und behördlichem Handeln.
(2) Die Freiheitskanzlei erbringt keine individuelle Rechtsberatung, keine anwaltliche Vertretung, keine Versicherungsleistungen und übernimmt keine Erfolgsgarantie für einzelne rechtliche oder tatsächliche Ergebnisse.
(3) Ziel der Freiheitskanzlei ist es, durch gemeinschaftlich finanzierte Strukturen, vorbereitete Verfahren, standardisierte Werkzeuge und koordinierte Nutzung bestehender Rechte die dauerhafte Handlungsfähigkeit von Bürgern zu ermöglichen.
(1) Nutzer der Freiheitskanzlei werden als Freiheitsträger bezeichnet.
(2) Freiheitsträger sind Personen, die sich durch einen regelmäßigen finanziellen Anteil an der gemeinschaftlichen Infrastruktur beteiligen und dadurch Zugang zur internen Arbeits-, Dokumentations- und Werkzeugstruktur der Freiheitskanzlei erhalten.
(3) Die Freiheitsträger-Mitgliedschaft begründet keinen Anspruch auf individuelle Leistungen, Beratung, Vertretung, Kostenerstattung oder bestimmte Ergebnisse.
(4) Alternativ können Nutzer auch nur einzelne Werkzeuge finanzieren und diese nutzen. Die Bezahlung erfolgt in dem Fall über sogenannte Guthaben.
(1) Der Freiheitsanteil ist eine regelmäßige, freiwillige Zahlung zur gemeinschaftlichen Finanzierung der Infrastruktur der Freiheitskanzlei.
(2) Der Freiheitsanteil ist kein Entgelt, kein Preis und keine Gegenleistung für eine konkret zurechenbare Einzelleistung.
(3) Der Freiheitsanteil dient ausschließlich der:
(4) Der Mindest-Freiheitsanteil beträgt derzeit 15 Euro pro Monat und kann monatlich oder jährlich entrichtet werden.
(1) Neben der geschilderten Finanzierung kann der Nutzer auch im Vorfeld Guthaben-Credits erwerben („Guthaben"), die seinem Nutzerkonto gutgeschrieben werden. Guthaben dient ausschließlich der Bezahlung einzelner, kostenpflichtiger Werkzeuge oder Nutzungsvorgänge innerhalb der Plattform.
(2) Der Nutzer kann die Plattform zusätzlich oder alternativ durch einen freiwilligen Beitrag unterstützen. Solche freiwilligen Beiträge begründen keine vertragliche Leistungspflicht und keinen Anspruch auf eine bestimmte Gegenleistung, Rabatte oder bevorzugte Behandlung. Sie sind ausdrücklich freiwillig.
(3) Der Nutzer entscheidet eigenständig, ob er Guthaben erwirbt, freiwillige Beiträge leistet oder beides kombiniert nutzt. Ein Guthaben- oder Unterstützer-Modell schließt das jeweils andere nicht aus.
(4) Guthaben wird zum Zeitpunkt des Erwerbs dem Nutzerkonto gutgeschrieben und kann für einzelne Werkzeuge abgerufen werden. Nicht genutztes Guthaben verfällt nicht ohne ausdrückliche Regelung an anderer Stelle dieser Bedingungen.
(5) Der Nutzer bestätigt, dass Guthaben keine gesetzliche Währung darstellt, nicht übertragbar ist und keinen Zinsanspruch oder sonstigen Vermögenswert über die Nutzung auf der Plattform hinaus begründet.
(6) Die Bedingungen zum Widerruf gelten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften für digitale Inhalte. Ein Widerrufsrecht für freiwillige Beiträge besteht nur insoweit, als dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
(7) Preise für Guthaben und freiwillige Beiträge werden auf der Plattform deutlich angezeigt und sind für den Nutzer vor Abschluss der jeweiligen Handlung einsehbar.
Für die Abwicklung wiederkehrender Zahlungen (Freiheitsanteil / Abonnement) nutzen wir den Zahlungsdienstleister Mollie B.V., Keizersgracht 313, 1016 EE Amsterdam, Niederlande.
Zur technischen Durchführung von Abonnementzahlungen ist es erforderlich, bei Mollie einen kundenspezifischen Account („Customer-Account") anzulegen. Zu diesem Zweck übermitteln wir an Mollie folgende personenbezogene Daten:
Die Übermittlung dieser Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung und Zahlungsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Mollie verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Mit Mollie wurde ein entsprechender Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen. Die Verarbeitung erfolgt innerhalb der Europäischen Union.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch Mollie finden Sie in der Datenschutzerklärung von Mollie unter:
https://www.mollie.com/de/privacy
(1) Die Freiheitskanzlei ist keine Rechtsschutzversicherung.
(2) Insbesondere übernimmt die Freiheitskanzlei:
(3) Die Freiheitskanzlei organisiert keine Schadensfälle, sondern stellt eine dauerhafte Struktur zur kollektiven Rechtsausübung bereit.
(1) Die Freiheitskanzlei stellt ihren Freiheitsträgern strukturierte Inhalte zur Verfügung, darunter insbesondere:
(2) Alle Inhalte dienen der eigenverantwortlichen Nutzung durch die Freiheitsträger.
(3) Die Freiheitskanzlei prüft, bewertet oder verantwortet keine individuellen Einreichungen, Entscheidungen oder Handlungen der Freiheitsträger.
(1) Freiheitsträger handeln stets eigenverantwortlich.
(2) Die Nutzung der Infrastruktur ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.
(3) Freiheitsträger entscheiden selbst, ob, wann und in welcher Form sie bereitgestellte Werkzeuge nutzen.
(1) Die Mitgliedschaft als Freiheitsträger ist fortlaufend und kann jederzeit zum Ende des jeweils gewählten Abrechnungszeitraums beendet werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Bereits gezahlte Freiheitsanteile werden nicht erstattet, da sie der bereits bereitgestellten Infrastruktur dienen.
(1) Die Freiheitskanzlei ist keine staatsfeindliche Organisation und ruft nicht zum Rechtsbruch auf.
(2) Sie nutzt bestehende rechtliche Verfahren, Antrags- und Prüfmechanismen, um staatliches Handeln wieder stärker an Verfahren, Begründungspflichten und Verhältnismäßigkeit zu binden.
(3) Die Tätigkeit der Freiheitskanzlei stellt ein ordnungspolitisches Korrektiv dar und verändert nicht die Rechtslage, sondern die Kosten- und Aufwandsstruktur staatlicher Durchsetzung.
(1) Die Freiheitskanzlei haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen der Freiheitsträger.
(2) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangene Vorteile ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Es gilt das Recht der Niederlande.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Änderungen dieser AGB werden den Freiheitsträgern rechtzeitig mitgeteilt.
Freiheit kostet nicht viel – aber sie kostet regelmäßig.
Wer Teil dieser Infrastruktur sein will, beteiligt sich.